So klappt’s mit der KI
„Bei der Einführung von KI ist Transparenz das A und O.“ Meinolf Rosenberger ist Betriebsratsvorsitzender beim Chemiekonzern Evonik in Essen.
Foto: Andreas Teichmann
Abgelehnt. Eine schlichte Schaltfläche im sogenannten elektronischen Unterrichtungsbogen verleiht Peter Mißbach Macht bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI). Der Konzernbetriebsratsvorsitzende beim Pharmakonzern GSK nutzt sie nur, wenn es anders nicht geht, er also zum Beispiel eine automatisierte Leistungskontrolle von Beschäftigten für möglich hält. Mit dem elektronischen Unterrichtungsbogen informiert der Arbeitgeber Mißbach und den Konzernbetriebsrat (KBR) über neue Automatisierungstools. Darin steht zum Beispiel, warum eine KI eingesetzt werden soll, warum die Wahl ausgerechnet auf dieses Produkt fiel und welche Umfänge einer Software im Betrieb verwendet werden dürfen. Eine Rahmenvereinbarung garantiert die Nutzung des Unterrichtungsbogens durch den Arbeitgeber.
Das Tool dient nur als erste Kontrollfunktion. Darüber hinaus tagt zusätzlich der IT-Ausschuss des Konzernbetriebsrats alle zwei Wochen über die Einführung von neuen KI-Tools. Dabei lässt das Gremium sich von externen Experten beraten. Das Vorgehen hat sich bewährt: „Vier von fünf KI-Einführungen verlaufen reibungslos“, sagt Peter Mißbach. Alle eingeführten 20 Systeme sind in der Rahmenvereinbarung aufgeführt und für jeden Beschäftigten einsehbar.
GSK und der Betriebsrat sorgen mit diesem Verfahren für größtmögliche Transparenz bei gleichzeitiger Kontrolle. Gut so, denn seit August dieses Jahres gelten in der EU für Unternehmen schärfere Regeln im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, also zum Beispiel Chatbots, müssen nun für jedermann als KI erkennbar sein. Das gilt auch für Texte, Bilder und Audiodateien, wenn sie für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Automatisierte Bewertungen von Beschäftigten sind bereits seit dem vergangenen Jahr verboten. Die EU-Regelung hält drastische Strafen vor für alle, die sich nicht an die Regeln halten: Im Katalog stehen bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld oder sieben Prozent des Jahresumsatzes.
Betriebsräte tun gut also daran, ein wachsames Auge auf die KI zu haben. Auch weil es noch zu früh ist, die Folgen der KI-Revolution für Arbeitnehmerinnen und -nehmer verlässlich vorherzusagen, wie es in einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung heißt. Umso wichtiger sei es für Betriebsräte, möglichst auf Augenhöhe mit der Entwicklung zu sein.
Als das Management im Alleingang KI einführen wollte, stieß dies zunächst auf Widerstand.
Meinolf Rosenberger
Alleingang stieß auf Widerstand
Wie das gehen kann, weiß auch Meinolf Rosenberger, Betriebsratsvorsitzender beim Chemiekonzern Evonik in Essen. Die Einführung von KI lief in dem Unternehmen zunächst nicht harmonisch ab. „Als das Management im Alleingang KI einführen wollte, stieß dies zunächst auf Widerstand bei der Mitbestimmung“, erzählt Rosenberger. Der Gesamtbetriebsrat pochte auf sein gesetzliches Mitbestimmungsrecht bei der Einführung neuer Technologien, bis das Management nachgab. So verhinderte der Betriebsrat den unkontrollierten Einsatz des beliebten Microsoft-Systems MS Copilot.
Denn diese KI kann eigenständig etwa E-Mails beantworten und Meetings vorbereiten. Aber dazu greift sie auf Firmendaten zurück. Und mit diesen Firmendaten ist unter Umständen auch eine automatisierte Leistungskontrolle von Beschäftigten möglich. Diese aber ist nicht zulässig.
Auch deshalb bestand der Evonik-Betriebsrat auf einer Betriebsvereinbarung für den Einsatz von KI. „Zunächst haben wir uns dazu MS Copilot vom Hersteller Microsoft technisch erklären lassen“, erzählt Rosenberger. Dann habe man sich mit dem Arbeitgeber auf eine Vorgehensweise zur Einführung geeinigt. Ein Element dabei: ein sechsmonatiger Pilotversuch, bei dem Betriebsrätinnen und -räte den Umgang mit MS Copilot lernen. Am Ende stand eine Betriebsvereinbarung. Sie sieht unter anderem arbeitsrechtliche Konsequenzen vor für den Fall einer Leistungskontrolle durch das Management.
Die erstmalige Einigung bei MS Copilot hat das Eis gebrochen. Mittlerweile gelingt die Einführung weiterer KI-Tools bei Evonik reibungslos. In regelmäßigen Runden besprechen Arbeitgeber und Betriebsrat neue Technologien. Rosenberger, selbst IT-Fachmann, findet diese Treffen „sehr effektiv“. Wird dabei eine KI als kritisch eingestuft, wird sie an die Betriebsvereinbarung angehängt.
Doch das Gros der Anwendungen gilt als unbedenklich. „Durch den regelmäßigen Austausch mit dem Arbeitgeber signalisieren wir den Beschäftigten, dass sie auf die verwendete KI vertrauen können“, sagt Rosenberger „Transparenz ist das A und O, um Vorbehalte gegen KI abzubauen.“ Er selbst sieht durch KI für die Arbeit bei Evonik vor allem Vorteile. Der Konzern baut in Deutschland ohnehin 2.150 Stellen ab. „Das Arbeitsvolumen für die Verbleibenden könnte zunehmen“, sagt Rosenberger. „KI kann helfen, es zu bewältigen.“
Wir fokussieren uns auf die Frage: Was bedeutet die vorgesehene Anwendung einer neuen Technik oder einer KI für die Mitarbeiter?
André Rakowski
Zeitfresser elegant überwunden
Beim Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz indes sind nicht der Zweck oder die vielen Möglichkeiten bei der Beurteilung einer neuen KI entscheidend. Die konkrete Anwendung im Betrieb ist es. Nur wenn diese Risiken birgt, wird der Betriebsratsvorsitzende André Rakowski hellhörig. Dieser Ansatz ist ungewöhnlich. Bislang wälzten viele Betriebsräte in Deutschland die technischen Details einer Software, um sie zu beschreiben und zu beurteilen. „Diese zeitraubende Vorgehensweise können wir uns nicht mehr leisten. Sie würde die Arbeit des Betriebsrates und die des Unternehmens blockieren“, sagt Rakowski. Denn manche Software erhält mittlerweile bereits alle 14 Tage ein Update.
Gemeinsam mit den drei anderen deutschen Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland hat der siebenköpfige IT-Ausschuss des Betriebsrats von 50Hertz daher einen innovativen Kontrollmechanismus für die Einführung neuer Technologien und damit auch für KI entwickelt. „Wir fokussieren uns auf die Frage: Was bedeutet die vorgesehene Anwendung einer neuen Technik oder einer KI für die Mitarbeiter?“
Dazu hat der Ausschuss sogenannte KI-Cards entworfen. Über diese Checklisten fragt das Gremium bei den Verantwortlichen im Unternehmen: Wofür wird die KI oder die neue Technologie eingesetzt? Welche Daten werden genutzt? Welche Begleitmaßnahmen wie etwa Schulungen sind geplant? „Produkt- und Datenmanager sind daher ständige Gäste im IT-Ausschuss", sagt Rakowski. Das Verfahren spart nicht nur Zeit. „Es ist auch verständlicher als technische Untersuchungen. Dadurch können auch fachfremde Betriebsräte es anwenden.“
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