Verschiedenes

Oktober | November 2024

Verschiedenes

Ausgezeichnete Projekte

Jetzt für den Betriebsrätepreis 2025 bewerben!

„The winner is …“ heißt es im November wieder, wenn beim Deutschen Betriebsrätetag in Bonn die Preise für hervorragende Projekte von Betriebsräten vergeben werden. Unter den zwölf Nominierten in diesem Jahr sind auch wieder drei Betriebsräte aus der IGBCE, die wir ausführlich in unseren Praxisbeispielen vorstellen. Schon jetzt können sich Mitbestimmungsgremien Betriebsräte, auch Gesamt- und Konzern- und Europäische Betriebsräte sowie Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen – mit ihren Projekten für den Deutschen Betriebsrätepreis 2025 bewerben. Eingereicht werden können Projekte aus den Jahren 2023 bis 2025, die die Arbeitsbedingungen im Betrieb verbessern, zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen sowie zur Bewältigung von Krisen im Betrieb beitragen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. April 2025. Bei Fragen dazu unterstützt euch die Abteilung Betriebspolitik der IGBCE: betriebspolitik@igbce.de.

Mehr Informationen zum Preis gibt es hier

Exklusive Boni

Mehr Geld für IGBCE-Mitglieder in Leiharbeit

Die Mitgliedschaft in der IGBCE zahlt sich auch für Leiharbeitsbeschäftigte aus – und lässt bei ihnen sogar zweimal jährlich die Kasse extra klingeln. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kommen Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit in den Genuss von Extrazahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bedeutet: Sie müssen erstens mindestens sechs Monate Gewerkschaftsmitglied und zweitens mehr als sechs Monate in einem Verleihbetrieb beschäftigt sein, der an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP gebunden ist.

Bis 30. November Antrag stellen!

Wenn die Kolleginnen und Kollegen diese Voraussetzungen erfüllen, müssen sie die Extrazahlung nur noch fristgerecht beantragen. Den Antrag, den sie im Mitgliederbereich auf der IGBCE-Website herunterladen können, müssen sie – mit Nachweis ihrer IGBCE-Mitgliedschaft – bei ihrem Verleihbetrieb stellen. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld muss zwischen dem 19. Oktober und 30. November beantragt werden, die Aufstockung des Urlaubsgeldes zwischen dem 19. Mai und 30. Juni bei der Verleihfirma vorliegen. Wer noch bis inklusive Dezember 2024 Mitglied wird, hat bereits im kommenden Sommer Anspruch auf das Extraplus zum Urlaubsgeld. Also jetzt Mitglied werden und Bonus sichern.

Das Extrageld ist Bestandteil des Tarifergebnisses, das die IGBCE und die anderen DGB-Gewerkschaften im Januar 2020 ausgehandelt haben.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Handlungshilfe mit Praxistipps für die Mitbestimmung

Schon seit diesem Jahr sind die großen Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Ab 2025 sind auch die kleineren und mittleren Unternehmen in Sachen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), wie die EU-Richtlinie offiziell heißt, gefordert. Für die Mitbestimmung eröffnen sich durch CSRD neue Möglichkeiten, Unternehmenspolitik über die Einflussnahme auf die Berichterstattung mitzugestalten. Insbesondere mit Blick auf die soziale Dimension haben Interessenvertreterinnen und -vertreter die Chance, ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen. Eine neue Handlungshilfe, die die IGBCE gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung erarbeitet hat, gibt Praxistipps und zeigt auf, welche Möglichkeiten der Einflussnahme es gibt.

Die Handlungshilfe gibt es hier als Download.