Infografik

August | September 2023

Jugend

Schritt für Schritt zu mehr Ausbildung

„Fachkräfte fallen nicht vom Himmel – ohne Ausbildung keine Zukunft!“ Unter diesem Motto hat die IGBCE Jugend eine große Offensive für mehr Ausbildung in ihren Branchen gestartet. Denn Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) haben in Sachen Ausbildung und Personalplanung ein gewichtiges Mitspracherecht. Über Betriebsvereinbarungen sollen Standort für Standort mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden, damit junge Menschen eine Chance bekommen. Welche Schritte zur Betriebsvereinbarung führen und wie euch das Gesetz dabei hilft, erfahrt ihr hier – ein Überblick.

Bereitet euch auf die Gespräche vor!

Beschafft euch Informationen, wie sich in den vergangenen fünf Jahren im Betrieb die Anzahl der Beschäftigten, der Auszubildenden und des Ausbildungspersonals entwickelt hat. Klärt dabei auch:

  • In welchen Abteilungen sind die Kolleginnen und Kollegen aufgrund von Überstunden und Mehrarbeit aktuell besonders belastet?
  • Wie viel Beschäftigte verliert der Betrieb bis 2030 durch Rentenabgänge? Welche Qualifikationen gehen verloren?
  • In welchen Berufen muss ausgebildet werden, um den Verlust zu kompensieren?

Wir müssen über Nachwuchs reden!

Der externe Arbeitsmarkt funktioniert kaum noch. Wir haben die Lösung für dieses Problem: Ausbildung! Nutzt die euch zustehende einmal jährlich stattfindende Beratung zur Personalplanung, zu der euer Arbeitgeber verpflichtet ist, um mit ihm über die Berufsausbildung zu reden. Präsentiert ihm dabei die harten Fakten, die sich aus eurer vorherigen Recherche ergeben haben. § 92 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, sich die Vorschläge des Betriebsrats anzuhören. Verweist auch auf Tarifverträge (TV) – zum Beispiel die TV Moderne Arbeitswelt (MoA) oder Lebenszeit und Demografie (Demo) in der Chemieindustrie, die Instrumente für eine qualifizierte Personalbedarfsanalyse beinhalten.

Das Gesetz auf eurer Seite!

Präpariert euch sorgfältig für die Gespräche mit dem Arbeitgeber. Überlegt euch eine Strategie, wie es euch gelingen kann, eine Verpflichtung zu mehr Ausbildung hinzukriegen. Verweist zum Beispiel darauf, dass ihr gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen gesetzlichen Auftrag habt, Ausbildung zu fördern. § 96 BetrVG fordert explizit, dass Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam den Bedarf der Berufsbildung beraten, um sicherzustellen, dass eigene Fachkräfte ausgebildet und qualifiziert werden.

Nutzt eure Machtmittel!

Stellt sich der Arbeitgeber trotz aller guten Argumente quer, seid ihr nicht machtlos. Manchmal müsst ihr auch in die Konfrontation gehen – häufig reicht es schon, diese anzukündigen. Ihr habt einen starken Hebel in der Hand: Verweist zum Beispiel auf Überstunden und Mehrarbeit und darauf, dass ihr diesen nicht zwangsläufig zustimmen müsst. Auch Leiharbeit kann ein Betriebsrat ablehnen.

Inhalte festlegen!

In eurer Betriebsvereinbarung könnt ihr nicht nur die Anzahl der künftigen Ausbildungsplätze festlegen, sondern auch Rahmenbedingungen der Ausbildung und des Bewerbungsverfahrens. Mögliche Bausteine sind die Stellenausschreibung, das Bewerbungsverfahren, Einstellungstests, Grundsätze, Anforderungen an künftige Auszubildende (§ 95 BetrVG) oder die Auswahl von Auszubildenden (§ 99 BetrVG). Ihr könnt zum Beispiel festlegen, dass nicht nur junge Menschen mit (Fach-)Hochschulreife eine Chance bekommen; viele Berufe sind mit der richtigen Motivation auch ohne Abi­tur erlernbar – eine duale Berufsausbildung erfordert in Deutschland keinen Schulabschluss. In Betrieben mit mehr 500 Beschäftigten hat der Betriebsrat sogar ein Initiativrecht bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG). Auch welche Ausbilderinnen und Ausbilder bestellt werden sollen, kann in die Betriebsvereinbarung aufgenommen werden (§ 98 BetrVG). Um gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und um auf den künftigen Fachkräftemangel vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auch die Ausbildung über Bedarf in eine Betriebsvereinbarung aufzunehmen.

Weitere Informationen zur Kampagne der IGBCE Jugend.
Mehr Tipps zur ­Betriebsvereinbarung im Kampagnen-Handbuch.